Welche Versicherungen benötigt ein Beamter?

Wenn man als Beamter in der Arbeitswelt präsent ist, dann gibt es spezielle Regelungen im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern. Bei den Beamten gilt das sogenannte Beamtenrecht. In diesem Gesetzesbuch werden alle Details rund um die Versicherungen für Beamten geregelt und deren Sonderrechte. Doch wieso werden Beamten anders als andere Arbeitnehmer behandelt? Ganz einfach, denn Beamte haben ein gewisses berufsspezifisches Risiko und haften gegebenenfalls für Schäden, welche sie im Rahmen des Dienstverhältnisses verschulden. Auch bei einer Krankheit oder einer Berufsunfähigkeit beziehungsweise Dienstunfähigkeit gibt es spezielle Regeln.

Die verschiedenen Stufen des Verbeamtungs-Grades

Nicht jeder ist gleich ein Beamter, dem alle Rechte zustehen. Bevor man gewisse Dinge in Anspruch nehmen möchte, muss man einen bestimmten Verbeamtungs-Grad erreichen. Hierbei gibt es fünf verschiedene Stufen, die jeder Beamte in seinen Arbeitsjahren durchlaufen muss.

Beamter auf Widerruf

Ein Beamter auf Widerruf zu sein bedeutet, dass man gerade neu in das Beamtenleben eingestiegen ist. Somit ist man ein Referendar oder Lehrling im Vorbereitungsdienst. Der Name dieses Grades kommt daher, da jederzeit der Beamtenstatus wieder entzogen werden kann.

Beamter auf Probe

Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen und je nach Beschäftigung bis zu fünf Jahre andauernde Probephase.

Beamter auf Lebenszeit

Dieser Schritt ist wohl der Wichtigste. Nach der Probephase hat man es endlich geschafft und man ist ein Teil- oder Vollzeitbeamter. Bis auf Lebenszeit bedeutet aber um genau zu sein bis zur Rente.

Beamter im Ruhestand

Nach 40 Dienstjahren im Ruhestand mit Pensionsanspruch bis max. 71,75 Prozent des letzten Bruttogehalts. Je nach Bundesland kann der prozentuelle Wert abweichen.

Welche Versicherungen sind für einen Beamten wichtig?

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Die Privat-/Diensthaftpflicht
  • Krankenversicherung
  • Krankenzusatzversicherungen (alternativ oder zusätzlich Zahnzusatzversicherungen)
  • Unfallversicherung

Die oben genannten Versicherungen gelten auch für normale Arbeitnehmer, doch bei Beamten gibt es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und bei der Krankenversicherung ein paar spezielle Ausnahmen. Der Begriff „Berufsunfähig“ gibt es so direkt im Beamtenrecht nicht. Da fällt eher die Begrifflichkeit „Dienstunfähig“. Als dienstunfähig gilt man, wenn man aufgrund des eigenen körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen der Erfüllung der Dienstpflicht nicht mehr gerecht werden kann. Als dienstunfähig gilt man auch dann, wenn man innerhalb von sechs Monaten, drei Monate keinem Dienst nachgegangen ist und der weitere Verlauf zeigt, dass in den nächsten sechs Monaten dies auch nicht mehr der Fall sein wird.

Eine Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn eine Minderung der Arbeitskraft von mindestens 50 Prozent besteht und der Beamte voraussichtlich sechs Monate oder länger nicht mehr arbeiten kann.

Das Beamtenrecht kennt den klassischen Arbeitgeberanteil bei der Krankenversicherung nicht. Hierfür wird eine sogenannte Beihilfe angeordnet, bei dem ein bestimmter Prozentsatz, an welchem sich der Dienstherr an den entstehenden Krankenhauskosten seiner Beamten beteiligt. Der Prozentsatz beträgt hierbei zwischen 50 und 80 Prozent und kann je nach Familienstand und Bundesland abweichen. Wenn du auf der Suche nach einer passenden Krankenversicherung bist, beamten-infoportal.de hilft dir beim Finden der besten Krankenversicherung.

Fazit

Natürlich sind für Beamte auch andere wichtige Versicherungen von Nöten. Damit meinen wir zum Beispiel die Wohngebäudeversicherung, die Hausratsversicherung und eine private Rechtsschutzversicherung. Diese werden von Beamtenrecht nicht gesondert gehandelt, sondern hierbei muss der Beamte wie ein normaler Arbeitgeber einen gewissen prozentuellen Anteil von seinem Brutto-Gehalt bezahlen.

Menschen die Interesse haben in naher Zukunft als Beamter in der Arbeitswelt zu fungieren und angehende Beamte, sollten sich früh genug über die Rechtslage informieren, damit sie auf keinen Fall überrascht werden können. Beamte müssen besonders ihre Arbeitskraft, ihre Haftung gegenüber dem Dienstherren und ihre Gesundheit versichern.